Handelt es sich um einen schenkungsteuerbaren Vorgang, wenn der Kläger jemand anderen mittels Betrugs dazu veranlasst hat, aus dessen Vermögen einen Dritten zu bereichern?
Kann eine freigebige Zuwendung angenommen werden, auch wenn der Zuwendende nicht entreichert wird, weil er etwas hingibt, über das er nicht verfügt?
Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 4 K 1652/16 Erb