Liegt durch eine im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung, trotz eines wirksamen Aufhebungsvertrages und einer erteilten Löschungsbewilligung, eine aus dem ursprünglichen Kaufvertrag resultierende, im wirtschaftlichen Interesse verwertbare Rechtsposition vor? Ist die durch die Vormerkung vermittelte Möglichkeit der Einflussnahme nicht entfallen und somit im eigenwirtschaftlichen Interesse verwertet worden?
Lower Court: Hessisches Finanzgericht - 5 K 35/20