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Mündl. Verhandlung: II R 44/21

Kann ein Antrag auf die sog. Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG in der am 21.03.2013 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der zuvor eingetretenen partiellen Bestandskraft noch wirksam gestellt werden?

Lower Court: Finanzgericht Münster - 3 K 2817/20 Erb

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