Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung:
Ist eine Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung eines gerichtlich durchgesetzten Pflichtteilergänzungsanspruchs sowie der damit verbundenen Gerichtskosten und Prozesszinsen gem. § 10 Abs. 5 Nrn. 2 und 3 ErbStG änderbar?
Kann ein vorläufig ergangener und später für endgültig erklärter Erbschaftsteuerbescheid gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO noch geändert werden, wenn das betreffende Ereignis (hier: Entstehung von Prozesszinsen und Gerichtskosten) vor Erlass der Endgültigkeitserklärung eingetreten ist?