Wie verhalten sich das Insolvenzrecht und das Steuerrecht zueinander, wenn es erst durch die Umsetzung des Insolvenzplans (anteilige Anteilsübertragung) zum (rückwirkenden) anteiligen Ausschluss des Befreiungstatbestands des § 5 Abs. 2 GrEStG durch § 5 Abs. 3 GrEStG kommt, welcher zur Begründung des Grunderwerbsteueranspruchs führt?
Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 11 K 2335/19 GE,AO