Kann ein gestellter Antrag auf ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG im Zusammenhang mit einem später geänderten Grundlagenbescheid zurückgenommen werden, um das Wahlrecht in einem späteren Jahr auszuüben? Wirkt die Rücknahme des Antrags über den Änderungsrahmen des § 351 Abs. 1 AO hinaus?
Lower Court: Finanzgericht Köln - 15 K 1055/20