Sind die zur Zuordnung von Swap-Aufwendungen zu den "Zinsaufwendungen" i.S. von § 4h EStG entsprechend auf den Begriff der "Entgelte für Schulden" i.S. des § 8 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a GewStG zu übertragen?
Lower Court: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 6 K 6242/17