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Mündl. Verhandlung: III R 59/20

Kann ein auf die Erbringung von "Nur-Übernachtungsleistungen" in Form von Ferienhausaufenthalten reduziertes Leistungsangebot eines Reiseveranstalters dazu führen, dass von den Rechtsgrundsätzen des Senatsurteils vom 25.07.2019 - III R 22/16 abzuweichen ist, mit der Folge, dass ein dem Reiseveranstalter von Seiten eines Dritten zur Nutzungsüberlassung an Reisende zur Verfügung gestelltes Wirtschaftsgut --eine Ferienimmobilie-- als Wirtschaftsgut des Anlagevermögens im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG zu qualifizieren ist?
 

Lower Court: Finanzgericht Baden-Württemberg - 3 K 2762/19

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