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Mündl. Verhandlung: IV R 25/20

Ist § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 1a GewStG dahingehend teleologisch einzuschränken, dass die Vorschrift die erweiterte Kürzung für Sondervergütungen nicht ausschließt, wenn der betreffende Mitunternehmer nicht der Gewerbesteuer unterliegt?

Lower Court: Finanzgericht Düsseldorf - 9 K 3300/18 G,F

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