Geht der bei einer ausländischen Kapitalgesellschaft festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust mit Einbringung des Geschäftsbetriebs ihrer einzigen inländischen Betriebsstätte in eine Personengesellschaft, an deren Vermögen die einbringende Kapitalgesellschaft zu 100 % beteiligt ist, auf die aufnehmende Personengesellschaft über, oder bleibt er bestehen und steht (nur) für eine Verrechnung mit zukünftigen inländischen Gewinnen der Kapitalgesellschaft zur Verfügung?
Lower Court: Finanzgericht Köln - 3 K 2815/16