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Mündl. Verhandlung: IV R 28/20

Lag im Streitfall ein teilweiser Verzicht auf eine Genussrechtsforderung gegenüber der KG (Klägerin) oder ein Forderungsverkauf unter Nennwert an die Gesellschafter der KG vor? Führt der Vorgang unmittelbar zu einem steuerpflichtigen Ertrag bei der KG, oder sind die steuerlichen Folgen erst bei der Vollbeendigung der Gesellschaft bzw. beim Austritt der Gesellschafter zu ziehen?
 

Lower Court: Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 1 K 2191/15

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