Sind die von einem Bauunternehmer für Maschinen und Baustelleneinrichtungen gezahlten Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, auch soweit es sich dabei um Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die zum Bilanzstichtag als unfertige Erzeugnisse aktiviert worden bzw. vor dem Bilanzstichtag (unterjährig) aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden sind?
Lower Court: Finanzgericht Münster - 4 K 493/17 G