Ausschüttungen aus Beteiligungen als zeitnah zu verwendende Mittel Sind Ausschüttungen aus Beteiligungen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung vollständig als zeitnah zu verwendende Mittel i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO zu erfassen - oder gilt dies nur für die darin enthaltenen Zinserträge, nicht aber für die Veräußerungsgewinne?
Lower Court: Niedersächsisches Finanzgericht - 6 K 191/22Mündl. Verhandlung: V R 25/23
04. December 2025