Zum Hauptinhalt springen Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen
Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen

Mündl. Verhandlung: V R 45/20

Umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen aus unentgeltlichen Wärmelieferungen an Dritte durch den Betreiber einer Biogasanlage 1. Ist eine Berichtigung der wegen der Errichtung der Biogasanlage zu Unrecht berücksichtigten Vorsteuerbeträge --auch nach der neueren EuGH-Rechtsprechung Rs. C-532/16-- zulässig, weil eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit i.e.S. irrtümlich als unternehmerische Tätigkeit beurteilt wurde (hier: irrtümlicherweise rechtlich unzutreffender Ansatz des FA einer unentgeltlichen Wertabgabe)? Oder ist eine unzutreffende Entscheidung über den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG nur durch Änderung der entsprechenden Steuerfestsetzung, nicht aber über eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu korrigieren?
2. Kann die Kürzung der abzugsfähigen Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG eines Strom und Wärme produzierenden Blockheizkraftwerks nach der Marktwertmethode unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preise für Strom und Wärme vorgenommen werden?

 

Lower Court: Niedersächsisches Finanzgericht - 11 K 21/20

Print Page