Ist Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterbringung (hier: in einer Pflegewohngemeinschaft in Form einer selbstverantworteten Wohngruppe i.S. der §§ 24 Abs. 2, 25 WTG NW) als außergewöhnliche Belastungen -krankheitsbedingte Unterbringung-, dass der Steuerpflichtige in einem Heim i.S. des § 1 HeimG bzw. einer Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot i.S. des § 18 WTG NW untergebracht ist?
Lower Court: Finanzgericht Köln - 3 K 1858/18