Scheidet die Berücksichtigung eines Verlusts aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG i.V.m. § 51a BewG aus, wenn an einer Tierhaltungsgemeinschaft eine Personengesellschaft beteiligt ist, deren einzelne Gesellschafter nicht alle über Vieheinheiten verfügen?
Lower Court: Finanzgericht Münster - 7 K 896/19 F