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Mündl. Verhandlung: VII R 22/22

Ist es für die Geltendmachung der nach Art. 116 Abs. 7 UZK wiederaufgelebten Zollschuld erforderlich, dass der zuvor ergangene Erstattungsbescheid nach Art. 27 UZK zurückgenommen wird, oder ist die Rücknahme entsprechend der Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung E-VSF Z 11 02 Abs. 700 nicht erforderlich?
 

Lower Court: Finanzgericht München - 14 K 696/21

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