Liegt die für einen wirksamen Antrag auf Energiesteuerentlastung erforderliche empfangsbedürftige Willenserklärung vor, wenn der vorgeschriebene amtliche Antragsvordruck lediglich als Kopie und mit kopierter Unterschrift zusammen mit anderen Unterlagen außerhalb des nach der verwaltungsseitigen Geschäftsordnung vorgesehenen Postlaufs --im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung-- einem nicht für die Antragsbearbeitung zuständigen Angehörigen eines Hauptzollamts übergeben wird?
Lower Court: Finanzgericht Hamburg - 4 K 58/15