Liegt eine unentgeltliche Leistung des Vollstreckungsschuldners an den Anfechtungsgegner vor, soweit der Vollstreckungsschuldner seine Kunden --ohne Kenntnis des Anfechtungsgegners-- angewiesen hat, Rechnungen durch Überweisung auf ein Konto des Anfechtungsgegners zu begleichen, und er die eingegangenen Beträge Kraft einer ihm von dem Anfechtungsgegner erteilten Kontovollmacht jeweils zeitnah von dem Konto abhebt?
Lower Court: Finanzgericht Berlin-Brandenburg - 3 K 3162/15