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Mündl. Verhandlung: VIII R 10/20

1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?
2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

Lower Court: Finanzgericht München - 2 K 787/18

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