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Mündl. Verhandlung: VIII R 14/19

Ist ein Übernahmegewinn, der entstanden ist, weil nach der Realteilung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ein Realteiler das von ihm übernommene Betriebsvermögen innerhalb der Sperrfrist des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG veräußert hat, allen ehemaligen Gesellschaftern nach Maßgabe der Beteiligungsquoten oder aber allein demjenigen zuzurechnen, durch dessen Veräußerung die Sperrfrist verletzt wurde?

 

Lower Court: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt - 1 K 1280/15

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