VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Hat eine einheitliche steuerrechtliche Zuordnung von monatlichen Rentenbezügen aus einem begünstigen Versicherungsvertrag (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc EStG a.F.) zu den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG a.F. und damit eine Besteuerung des Ertragsanteils mit tariflicher Einkommensteuer zu erfolgen oder sind die monatlichen Rentenzahlungen insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen und unterfallen der Steuerfreistellung des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG a.F.?
Lower Court: Finanzgericht Baden-Württemberg - 5 K 1605/16