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Mündl. Verhandlung: VIII R 15/22

Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, auch soweit die Steuerlast den tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinn übersteigt?
 

Lower Court: Finanzgericht Köln - 15 K 2594/20

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