VERHANDLUNG IST AUFGEHOBEN
Abzug von Anschaffungskosten bei Barabfindungen im Zuge eines Aktientauschs 1. Gilt eine Barabfindung, die bei einem Aktientausch i.S. des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG zusätzlich zu den übernommenen Anteilen als Gegenleistung gezahlt wird, nach § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in voller Höhe --ohne Abzug von Anschaffungskosten-- als Kapitalertrag i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG?
2. Verstößt § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG?