Ist im Rahmen der Bewertung eines GmbH-Anteils für Zwecke einer Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG) wertmindernd zu berücksichtigen, dass mit dem gespendeten 89 %-Anteil an der GmbH nur 1 % des Stimm- und Gewinnbezugsrechts verbunden sind?
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Vertrauensschutz nach § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG?