Steuerliches Einlagekonto bei rechtsfähigen Stiftungen
Erbringt eine rechtsfähige Stiftung Gewinnausschüttungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 EStG wirtschaftlich vergleichbare Leistungen an ihre Destinatäre, ist dann auch für sie ein steuerliches Einlagekonto – unter Berücksichtigung der jeweiligen Zu- und Abgänge – zu führen?