Richter am Finanzgericht Dr. Lars Loewens ist am 2. März 2026 vom Bundespräsidenten zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt worden.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen, dem Promotionsstudium und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat war Herr Dr. Loewens zunächst in einer international ausgerichteten Kanzlei als Rechtsanwalt mit steuerrechtlichem Schwerpunkt tätig. Im Jahr 2009 trat er in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Hessen ein. Dort wurde er in verschiedenen Finanzämtern als Sach- und Hauptsachgebietsleiter sowie zuletzt als stellvertretender Amtsleiter eingesetzt. 2016 wechselte Herr Dr. Loewens an das Hessische Finanzgericht. Er fand im dortigen Körperschaftsteuersenat langjährige Verwendung, wurde aber auch in anderen Spezialsenaten eingesetzt. Neben seiner richterlichen Tätigkeit nahm er auch Aufgaben der Gerichtsverwaltung, zuletzt ab 2023 als Präsidialrichter, wahr. Seit November 2025 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet.
Das Präsidium des Bundesfinanzhofs hat Herrn Dr. Loewens dem II. Senat zugewiesen, der vornehmlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer zuständig ist.
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