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Terminvorschau: Mündliche Verhandlung in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg am Mittwoch, 22. April 2026

Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch, den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) Baden-Württemberg mündlich verhandeln.
Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:

•      9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 26/24
•    10:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 27/24

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BFH unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/.

Abschließende Entscheidungen werden am 22. April 2026 noch nicht verkündet. Der BFH wird im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden.
Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; der BFH kann jedoch auf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeit ausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).

Wenn Sie an den oder einer der mündlichen Verhandlungen teilnehmen möchten, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen; dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für die Anmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser „Für Medienvertreter/innen“.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über den Teaser „Für Besucher/innen“ anmelden.


Pressestelle       Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

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