Am 22. Oktober 2025 hat im Rahmen des durch die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des Auswärtigen Amts geführten Projekts „Strengthening Ukraine’s EU Alignment in the Rule of Law“ (3*E4U) eine Delegation des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichts der Ukraine den Bundesfinanzhof (BFH) besucht. Die Finanzgerichtsbarkeit ist in der Ukraine Teil der Verwaltungsgerichtsbarkeit, hat einen dreistöckigen Instanzenzug und ist in letzter Instanz in der Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichts angesiedelt. Zwischen Richterinnen und Richtern des BFH und den Vertretern der ukrainischen Delegation haben angeregte Fachgespräche zu Aufbau und Arbeitsweise der Finanzgerichtsbarkeit in beiden Ländern stattgefunden. Außerdem wurde der verfassungsrechtliche Bezug des deutschen Steuerrechts und der Einfluss des europäischen Rechts, insbesondere die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auf das deutsche Steuerrecht, aufgezeigt und diskutiert.
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