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Karmesinrote Richterrobe und Barett gehören zur Amtstracht.

Supreme Court of the Federation
for Taxes and Customs

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+++ NEW: Newsletter – Press releases of the Federal Fiscal Court +++

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Welcome to the Federal Fiscal Court for Open Monument Day on 14 September 2025

To mark its 75th anniversary, the Federal Fiscal Court is opening its doors to all interested visitors on Open Monument Day 2025. Find out which secret treaty was concluded here, what the building has in common with the Prinzregententheater and how it became the seat of the Federal Fiscal Court in 1950.

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Highest court
in the area of tax law and customs and excise duties

The Federal Fiscal Court is the supreme instance of the fiscal jurisdiction. It is one of the five Supreme Courts in Germany established under Article 95 of the German Constitution (Basic Law).

Video on the Federal Fiscal Court
Großaufnahme vom goldenen Bundesfinanzhof-Wappen mit Bundesadler

Legal protection and legal peace
are secured by the Federal Fiscal Court

The Federal Fiscal Court ensures effective legal protection, clarifies legal questions of fundamental importance and, by its judgments, contributes to legal peace and uniformity of judicial decisions in tax law as well as customs and excise duties.

Judicial decisions of the Federal Fiscal Court
gesamte Gebäudefront des Bundesfinanzhofs vom Fußweg der Ismaninger Straße aus gesehen

Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt in den Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand.

Christine Meßbacher-Hönsch begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen im Jahr 1982 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Ende 1990 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie – ab April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

Nach ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof wurde Frau Meßbacher-Hönsch am 02.10.2006 dem XI. Senat zugewiesen, der zu jener Zeit im Wesentlichen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden und später mit Umsatzsteuer befasst war. Ab Januar 2009 gehörte sie zusätzlich dem II. Senat an, dessen Mitglied sie sechs Monate später ausschließlich wurde. Seit April 2016 führt Frau Meßbacher-Hönsch den Vorsitz des hauptsächlich für Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen II. Senats. Sie wurde am 9. April 2019 zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs ernannt.

In den 14 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Frau Meßbacher-Hönsch weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen. Zahlreiche grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen tragen ihre Handschrift.

Über ihr Richteramt hinaus hat Frau Meßbacher-Hönsch ihren Blick schon früh auf die übergreifenden Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen gerichtet und sich weit über das übliche Maß hinaus in unterschiedlichen Funktionen engagiert. So setzte sie sich als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts und Vertrauensrichterin der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über viele Jahre hinweg für die Interessen der Angehörigen des Bundesfinanzhofs erfolgreich ein und hat mit dieser Tätigkeit sowohl im richterlichen als auch nichtrichterlichen Bereich des Gerichts hohe Anerkennung erfahren und Ansehen erworben. Lange Zeit war sie außerdem Mitglied des Präsidiums und in ihrer Funktion als Vizepräsidentin auch Mitglied des Präsidialrats. Seit Eintritt des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs in den Ruhestand übernahm sie die verantwortliche Leitung des Gerichts.

 

Bundesfinanzhof
Pressestelle       Tel. (089) 9231-400
Pressesprecher  Tel. (089) 9231-300

Current Decisions

Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt in den Ruhestand

Die Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs Christine Meßbacher-Hönsch tritt am 31. Oktober 2020 in den Ruhestand.

Christine Meßbacher-Hönsch begann ihre berufliche Laufbahn nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen im Jahr 1982 im höheren Dienst der Finanzverwaltung des Freistaats Bayern. Ende 1990 wechselte sie als Richterin an das Finanzgericht Nürnberg, dem sie – ab April 2004 als Vorsitzende Richterin am Finanzgericht – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Bundesfinanzhof angehörte.

Nach ihrer Berufung an den Bundesfinanzhof wurde Frau Meßbacher-Hönsch am 02.10.2006 dem XI. Senat zugewiesen, der zu jener Zeit im Wesentlichen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Freiberuflern und Gewerbetreibenden und später mit Umsatzsteuer befasst war. Ab Januar 2009 gehörte sie zusätzlich dem II. Senat an, dessen Mitglied sie sechs Monate später ausschließlich wurde. Seit April 2016 führt Frau Meßbacher-Hönsch den Vorsitz des hauptsächlich für Fragen der Einheitsbewertung, Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen II. Senats. Sie wurde am 9. April 2019 zur Vizepräsidentin des Bundesfinanzhofs ernannt.

In den 14 Jahren ihrer revisionsrichterlichen Tätigkeit hat Frau Meßbacher-Hönsch weit reichenden Einfluss auf die Rechtsprechung der vorgenannten Fachsenate genommen. Zahlreiche grundlegende und richtungsweisende Entscheidungen tragen ihre Handschrift.

Über ihr Richteramt hinaus hat Frau Meßbacher-Hönsch ihren Blick schon früh auf die übergreifenden Belange des Bundesfinanzhofs und seiner Angehörigen gerichtet und sich weit über das übliche Maß hinaus in unterschiedlichen Funktionen engagiert. So setzte sie sich als Gleichstellungsbeauftragte des Gerichts und Vertrauensrichterin der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über viele Jahre hinweg für die Interessen der Angehörigen des Bundesfinanzhofs erfolgreich ein und hat mit dieser Tätigkeit sowohl im richterlichen als auch nichtrichterlichen Bereich des Gerichts hohe Anerkennung erfahren und Ansehen erworben. Lange Zeit war sie außerdem Mitglied des Präsidiums und in ihrer Funktion als Vizepräsidentin auch Mitglied des Präsidialrats. Seit Eintritt des früheren Präsidenten des Bundesfinanzhofs in den Ruhestand übernahm sie die verantwortliche Leitung des Gerichts.

 

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