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EuG Anhängiges Verfahren T-477/26

Aufnahme in die Datenbank am 23.09.2026

EGRL 96/2003 Art 21 Abs 5 UAbs 1 S 1

Vorabentscheidungsersuchen des Nejvyssi spravni soud (Tschechische Republik), eingereicht am 14.07.2026, zu folgenden Fragen:

1. Ist Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom dahin auszulegen, dass unter der Lieferung von elektrischem Strom durch einen Verteiler oder Weiterverteiler die Lieferung von elektrischem Strom an eine Person zu verstehen ist, die diesen verbraucht?

2. Steht Art. 21 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom einer nationalen Regelung entgegen, wonach der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer auf elektrischen Strom an dessen Lieferung an eine Person geknüpft ist, die keine nationale Erlaubnis zum steuerfreien Strombezug hat, auch wenn diese Person den Strom zum Zweck der Weiterlieferung und nicht zum Eigenverbrauch bezieht?

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