EGRL 112/2006 Art 9 Abs 1
Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen), eingereicht am 14.07.2026, zu folgender Frage:
Kann die entgeltliche Verpachtung eines Grundstücks, die ununterbrochen und langfristig von einer natürlichen Person vorgenommen wird, die formal keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, als Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem angesehen werden und folglich dazu führen, dass der spätere Verkauf dieses Grundstücks als mehrwertsteuerpflichtiger Umsatz angesehen wird?