KN Pos 2101 ; KN Pos 2202 ; EWGV 2658/87 Anh 1
Vorabentscheidungsersuchen der Curtea de Apel Cluj (Rumänien), eingereicht am 22.07.2026, zu folgender Frage:
Ist die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass Erzeugnisse wie die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden, d. h. flüssige Lebensmittel auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Kakao, die für den unmittelbaren menschlichen Genuss bestimmt sind, in die Position 2101 oder in die Position 2202 dieser Nomenklatur einzureihen sind?