AEUV Art 18 ; EUGrdRCh Art 21 ; EUV Art 2 ; EUV Art 12 ; AEUV Art 49 ; AEUV Art 63
Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel de Bruxelles (Belgien), eingereicht am 08.07.2026, zu folgenden Fragen:
1. Steht das im Vertrag über die Europäische Union (EUV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Art. 18 AEUV) sowie in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 21 der Charta) vorgesehene allgemeine Verbot der Diskriminierung - zusätzlich zu den Bestimmungen der Art. 2 und 12 EUV -, dem entgegen, dass eine Regelung einer lokalen Gebietskörperschaft (Gemeinde) des Niederlassungsmitgliedstaats, mit der zu Haushaltszwecken eine Steuer auf Parkplätze eingeführt wird, auf Parkplätze einer Liegenschaft angewendet wird, die für einen - nicht-belgischen europäischen - Gemeinwohlzielen dienenden öffentlichen Dienst bereitgestellt wird und den Gebietskörperschaften eines anderen Mitgliedstaats (wie einem deutschen Land) gehört, obwohl diese Regelung nicht auf Parkplätze einer Liegenschaft Anwendung findet, die für einen - belgischen europäischen - Gemeinwohlzielen dienenden öffentlichen Dienst bereitgestellt wird und den Gebietskörperschaften (Regionen und Gemeinschaften) des Niederlassungsmitgliedstaats gehört?
2. Steht das Verbot von Diskriminierungen und Beschränkungen der Ausübung der Freizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU (Art. 49 und 63 AEUV) einer wie oben beschriebenen unterschiedlichen Behandlung entgegen?
(Hinweis der Dokumentationsstelle: Im Ausgangsrechtsstreit sieht das Land Baden-Württemberg in der unterschiedlichen Behandlung föderaler öffentlicher Einrichtungen zweier EU-Mitgliedstaaten eine nach EU-Recht verbotene Diskriminierung sowie einen Verstoß gegen verschiedene Bestimmungen des EU-Rechts.)