EURL 96/2011 Art 4 Abs 1 ; EURL 96/2011 Art 4 Abs 3
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat (Frankreich), eingereicht am 13.07.2026, zu folgenden Fragen:
1. Steht das mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2011/96/EU vom 30. November 2011 verfolgte Ziel der Steuerneutralität, wenn der Mitgliedstaat das System der Steuerbefreiung gewählt hat, einer Steuerregelung entgegen, nach der die Steuer nicht auf die Dividenden erhoben wird, die eine in einem Mitgliedstaat ansässige Muttergesellschaft von ihren in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften bezieht, sondern auf einen Teil der Ausgaben in Form der von dieser Muttergesellschaft gezahlten Vergütungen, wobei dieser Teil dem Anteil bestimmter Einnahmen - darunter Dividenden von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Tochtergesellschaften - am Gesamtumsatz entspricht und sich daher mit der Höhe der Dividenden erhöht?
2. Falls die erste Frage bejaht wird: Gestattet es Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2011/96/EU dem Mitgliedstaat, diese Dividenden bei der Bestimmung des Teils der Vergütungen, auf den die Steuer erhoben wird, bis zur Höhe des Pauschalanteils der Kosten und Aufwendungen bzw. in voller Höhe zu berücksichtigen, sofern dieser Bruchteil den Pauschalanteil der Kosten und Aufwendungen nicht übersteigt, oder steht diese Vorschrift einer solchen Berücksichtigung grundsätzlich entgegen, da dieser Pauschalanteil bereits in der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer berücksichtigt wird?