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beleuchtete Beschriftung der Regale in der Bibliothek des Bundesfinanzhofs

Pending proceedings
of the Federal Fiscal Court

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BFH Anhängiges Verfahren II R 48/21

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2022

ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 ; ErbStG § 7 Abs 3 ; GG Art 6 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1

Stellt die Gegenleistung, die ein Ehegatte dafür erhält, dass er im notariellen Ehevertrag auf Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt und Ansprüche aus Hausratsteilung verzichtet, eine freigebige Zuwendung dar? Ist der Verzicht eine Gegenleistung, die nicht in Geld veranschlagt werden kann? Verstößt die Besteuerung des Vorgangs gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip, das Folgerichtigkeitsgebot und den Schutz der Ehevertragsfreiheit?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 23.09.2020 (3 K 136/19)

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