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BFH Anhängiges Verfahren III R 24/25

Aufnahme in die Datenbank am 20.07.2026

FZulG § 4 Abs 1 S 2

Kann ein Anspruchsberechtigter, der als kleines und mittleres Unternehmen im Sinne der KMU-Definition des Anhangs I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung gilt und für den bereits für das Wirtschaftsjahr 2021 und 2022 eine Forschungszulage unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wurde, nach § 4 Abs. 1 Satz 2 FZulG i.d.F. des Wachstumschancengesetzes (Inkrafttreten am 28.3.2024) zusätzlich eine Erhöhung des Bemessungssatzes um 10 Prozentpunkte auf 35 Prozent beantragen?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 14.03.2025 (5 K 2302/24)

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