EGV 883/2004 Art 68 Abs 3 Buchst a ; EStG § 62 Abs 1 ; EStG § 64 Abs 2 ; EStG § 1 Abs 3
Muss die Familienkasse aufgrund des Art. 60 Absatz 3 Unterabsatz 2 VO (EG) 987/2009 das Kindergeld endgültig ohne Anrechnung potentieller ausländischer Ansprüche auf Familienleistungen festsetzen, wenn der Kindergeldanspruch erst nachträglich nachgewiesen wird und die Antragsgleichstellung gemäß Art. 68 Absatz 3 Buchst. a VO (EG) 883/2004 noch nicht erfolgt ist?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung