AO § 174 Abs 3
Zu Unrecht gewährte Rücklage nach § 6c des Einkommensteuergesetzes.
Zur Frage, ob die Änderungsvorschrift § 174 Abs. 3 der Abgabenordnung im konkreten Fall zur Anwendung gelangt, wenn sich das Finanzamt auf eine Nichtberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts stützt, den es rechtlich falsch gewürdigt hat.
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung