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BFH Anhängiges Verfahren I R 17/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2026

AStG § 1 Abs 2 ; EStG § 4j Abs 1 S 1 ; EStG § 4j Abs 1 S 4 ; EStG § 4j Abs 2

Auslegung des Tatbestandsmerkmals einer "von der Regelbesteuerung abweichenden Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers" im Sinne des § 4j Abs. 1 Satz 1 EStG

Erfasst der Begriff der Präferenzregelung ausschließlich solche Besteuerungsregime, die gezielt Einkünfte aus Rechteüberlassungen steuerlich begünstigen, oder fallen auch Steuervergünstigungen regionaler, sektoraler, konjunktureller oder sonstiger Art, die Lizenzeinnahmen lediglich "beiläufig miterfassen", in den Anwendungsbereich der Lizenzschranke?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: FG Köln Urteil vom 02.07.2026 (13 K 1465/23)

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