BewG § 183 ; BewG § 198 ; BewG § 265
Bedarfsbewertung, Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Wird in einem Gutachten das Vergleichswertverfahren angewendet, müssen dann Vergleichsobjekte individualisiert sein (Angabe von Straße und Hausnummer)?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger