ErbStG § 10 Abs 8 S 1 ; ErbStG § 10 Abs 8 S 2 ; ErbStG § 1 Abs 1 Nr 4
Ist die Ersatzerbschafteuer dem Grunde nach gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig? Ist der Abzug aber wegen § 10 Abs. 8 ErbStG a.F. ausgeschlossen?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger