BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2 ; GewStG § 9 Nr 1 S 2
Kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG in Anspruch genommen werden, obwohl im Rahmen der Grundstücksvermietung neben dem Grundbesitz auch als Betriebsvorrichtungen zu qualifizierende, fest mit dem Grundstück verbundene Einrichtungen (Waschplatz und Fahrzeugwaage) mitüberlassen wurden, oder schließt diese Mitvermietung als begünstigungsschädliches Nebengeschäft die Anwendung der erweiterten Kürzung aus?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger