AO § 37 Abs 2 ; AO § 218 Abs 2
Ist bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten, inzwischen getrennt lebenden Ehegatten der aus § 37 Abs. 2 AO folgende Erstattungsanspruch aus einer nachträglich auf 0 € geänderten Einkommensteuerfestsetzung (einschließlich Solidaritätszuschlag und Zinsen) in voller Höhe allein dem Ehegatten zuzurechnen, der die der Änderungsfestsetzung zugrunde liegenden Nachzahlungen erkennbar ausschließlich auf eigene Rechnung erbracht hat, obwohl das BMF-Schreiben vom 14.01.2015, BStBl I 2015, 83, Tz. 3.7., eine "Gesamtaufrollung" aller von Anfang an geleisteten Zahlungen mit quotenmäßiger Aufteilung des Erstattungsbetrags vorsieht und frühere, auch auf Rechnung beider Ehegatten geleistete Vorauszahlungen bereits vollständig erstattet worden sind?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Verwaltung