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BFH Anhängiges Verfahren IV R 5/26

Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2026

EStG § 15 Abs 3 Nr 1 S 1 Alt 2 ; EStG § 15 Abs 3 Nr 2 ; GewStG § 2 Abs 1

Schließen sich die gewerbliche (Aufwärts-)Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und die gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gegenseitig aus, und ist § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) folglich verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Beteiligungseinkünfte bezieht, als nicht der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie ohne den Bezug der Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG) der Gewerbesteuer unterliegen würde?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Münster Urteil vom 17.02.2026 (15 K 1605/24 G)

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