AO § 129 ; AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2
Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn in der elektronisch übermittelten Feststellungserklärung nur Vergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie ein Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, jedoch kein Gesamthandsverlust erklärt werden und das FA einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlässt, obwohl sich der Gesamthandsverlust aus den Erläuterungen zur Erklärung und der E-Bilanz ergibt und dem Bearbeiter die Unstimmigkeit aufgefallen war?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger