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BFH Anhängiges Verfahren IV R 10/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

AO § 129 ; AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a ; EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn in der elektronisch übermittelten Feststellungserklärung nur Vergütungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage sowie ein Saldo aus Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben, jedoch kein Gesamthandsverlust erklärt werden und das FA einen entsprechenden Feststellungsbescheid erlässt, obwohl sich der Gesamthandsverlust aus den Erläuterungen zur Erklärung und der E-Bilanz ergibt und dem Bearbeiter die Unstimmigkeit aufgefallen war?

--Zulassung durch BFH--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 07.10.2025 (5 K 2009/24)

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