UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 ; UStG § 14 Abs 4 S 1 Nr 1
Kann dem Leistungsempfänger die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit einer Rechnung allein deshalb versagt werden, weil der leistende Unternehmer, der sich im Stadium der Umbenennung befindet, in der Rechnung schon seinen neuen, zukünftigen (und nicht seinen alten, im Leistungs- und Rechnungsstellungszeitpunkt noch gültigen) Namen angegeben hat?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger