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BFH Anhängiges Verfahren VI R 9/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

Stellt eine Korrektur des Vorjahresendvermögens in einer Bilanz nicht lediglich eine andere rechtliche Beurteilung dar, sondern ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit, das sich auf den der Besteuerung für das Folgejahr zugrunde liegenden Sachverhalt auswirkt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Verwaltung

Vorgehend: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil vom 11.06.2026 (1 K 11/21)

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