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BFH Anhängiges Verfahren VII R 17/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

AO § 170 Abs 1 ; AO § 174 Abs 3 S 2 ; EGRL 96/2003 Art 6 ; EnergieStG § 53 ; EnergieStG § 54

Energiesteuer - Verjährung von Entlastungsansprüchen - Berücksichtigung einer nachträglich versagten Steuerentlastung für die Stromerzeugung nach § 53 EnergieStG als Steuerentlastung für Unternehmen nach § 54 EnergieStG - Unionsrechtskonformität von nationalen formalen Voraussetzungen:

Ist bei der Frage nach dem Beginn der Festsetzungsfrist, mithin dem Zeitpunkt der nachweislichen Versteuerung i.S.d. § 54 EnergieStG, auf die Verwendung des Energieerzeugnisses im jeweiligen Kalenderjahr oder auf den Zeitpunkt der geänderten Festsetzung der Steuerentlastung nach § 53 EnergieStG abzustellen? Entsteht durch die geänderte Festsetzung der Steuerentlastung nach § 53 EnergieStG ein neuer Entlastungsanspruch nach § 54 EnergieStG, für welchen eigenständige Regelungen zur Festsetzungsverjährung gelten?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG Hamburg Urteil vom 23.04.2026 (4 K 155/21)

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