StromStG § 9b Abs 1 S 1 ; StromStG § 9b Abs 3 ; StromStG § 5 Abs 1 S 1
Steuerentlastung nach § 9b Abs. 1 Satz 1 des Stromsteuergesetzes - Zurechnung der "Entnahme":
Kann bei vollautomatisierten Wasserversorgungsanlagen ("Automatikbetrieb") für die Zurechnung der Stromentnahme allein darauf abgestellt werden, wer die -im Ausnahmefall, etwa bei Störungen oder Instandhaltungsmaßnahmen- vorzunehmenden manuellen Handlungen tatsächlich vornimmt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger