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BFH Anhängiges Verfahren VII R 25/26

Aufnahme in die Datenbank am 18.09.2026

StromStG § 9b Abs 1 S 1 ; StromStG § 9b Abs 3 ; StromStG § 5 Abs 1 S 1

Steuerentlastung nach § 9b Abs. 1 Satz 1 des Stromsteuergesetzes - Zurechnung der "Entnahme":

Kann bei vollautomatisierten Wasserversorgungsanlagen ("Automatikbetrieb") für die Zurechnung der Stromentnahme allein darauf abgestellt werden, wer die -im Ausnahmefall, etwa bei Störungen oder Instandhaltungsmaßnahmen- vorzunehmenden manuellen Handlungen tatsächlich vornimmt?

--Zulassung durch FG--

Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

Vorgehend: FG München Urteil vom 21.05.2026 (14 K 2225/24)

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